bergrechtliche Förderabgabe

bergrechtliche Förderabgabe
Förderzins; an Förderländer fließende  Abgabe für das Recht zum Abbau von Bodenschätzen. In der Bundesrepublik Deutschland in nennenswertem Umfang nur für die Förderung von Erdöl und Erdgas nach Maßgabe der Marktpreise erhoben.
- Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986 ist die b.F. vollständig in die Finanzkraftberechnung ( Finanzkraft) des Länderfinanzausgleichs einzubeziehen.

Lexikon der Economics. 2013.

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